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News

11.02.2020

Wichtiges zu Wissen über die Afrikanische Schweinepest (ASP)

 

Die ASP ist eine für Schweine extrem tödliche aber mässig ansteckende Seuche. Das Virus überlebt sehr lange in der Umwelt. Gelangt der Erreger in einen Schweinehaltungsbetrieb, dann werden sich nach und nach alle Schweine anstecken und grossmehrheitlich (90%) sterben. Es kann sein, dass etwas Zeit vergeht, bis die Krankheit erkannt wird, da sie sich im Anfangsstadium nicht unbedingt rasant im neu infizierten Betrieb ausbreitet.

Als oberstes Ziel muss die Einschleppung des Virus verhindert werden. ASP hätte für eine schweinedichte Region wie den Kanton Luzern verheerende wirtschaftliche Folgen.

Käme es dennoch zur Einschleppung des Erregers in einen Betrieb, so muss dieser Erst-Fall schnellst möglich entdeckt werden und es darf keine Verschleppung des Erregers in andere Betriebe erfolgen.

 

Die gute Nachricht:

  • Konsequentes Einhalten der üblichen Biosicherheitsmassnahmen (siehe unten) bieten für den einzelnen Betrieb grossen Schutz. (ASP ist weniger hochansteckend als MKS, aber für Schweine viel tödlicher)
  • Gefährlich ist eine fatalistische Haltung «Es kommt sowieso», durch angepasstes Verhalten kann jeder das Risiko für seinen Tierbestand tief halten.

 

Wichtige Biosicherheitsmassnahmen:

  • Besuchern Überkleider, Stiefel, Einweghandschuhe zur Verfügung stellen
  • Desinfektionsbecken und Handwaschgelegenheit bei Stallzugang
  • Korrektes Entsorgen von Tierkadavern
  • Ausläufe mit Zaun gegen Wildtierkontakt abschirmen
  • Sensibilisieren sie Mitarbeiter (das BLV stellt auch fremdsprachiges Infomaterial zur Verfügung)
  • Kein Reiseproviant (Lebensmittel) aus dem Ausland

 

Diagnostik:

Wenn unklare Krankheitsfälle in einem Schweinehaltungsbetrieb auftreten, kann der Bestandes-Tierarzt eine Ausschlussdiagnostik durchführen, die Sicherheit gibt. Diese Untersuchung hat keine Sperrmassnahme zur Folge (ausser das Ergebnis wäre ein ASP-Nachweis). Die Laborkosten werden vom BLV übernommen.

 

weitere Informationen:

Infos Veterinärdienst Luzern:

https://veterinaerdienst.lu.ch/tiergesundheit/tierseuchen/praevention/Afrikanische_Schweinepest

mehrsprachige Infoblätter des BLV:

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/afrikanische-schweinepest-asp/asp-info.html

Früherkennungsprogramm Wildschweine BLV:

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tiergesundheit/frueherkennung/asp-wildschwein.html

 

11.02.2020

Biosicherheitsregeln ARA

Die Kadaversammelstelle- ein zentraler Ort bei der Verhinderung einer ASP-Seuchenausbreitung

 

Es ist wichtig, dass Sie die folgenden 3 Fragen mit JA beantworten können.

 

  • Haben Sie für den Gang zur Kadaversammelstelle separates Schuhwerk und Kleider, mit denen sie nie in ihren Schweinestall gehen? Mit dieser Massnahme schützen sie Ihren Bestand effektiv. Und helfen allgemein die Verbreitung von Krankheiten zu verhindern.
  • Entsorgen Sie alle Tierkadaver und Nachgeburtsmaterial korrekt in der Kadaversammelstelle? Mit dieser Massnahme wird der Eintrag von Krankheiten in die Wildtierpopulation und somit die unkontrollierbare Ausbreitung verhindert.
  • Wenn es zu gehäuften bzw. unklaren Todesfällen in ihrem Schweinestall kommt, haben sie diese durch Ihren Tierarzt oder den SGD untersuchen lassen? Durch Abklärungen kann die Krankheitsursache gefunden werden, im Zweifelsfall bietet die ASP-Ausschlussuntersuchung Sicherheit. Die Laborkosten übernimmt das BLV.

 

 

 Vielen Dank für Ihre Mithilfe.